| 1. In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch, postalisch, per Fax oder E-Mail geführt werden.
Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsinformationen keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für das mit den Angeboten unterbreitete Bildmaterial. Ausschlaggebend für den vertragsgemäßen Zustand eines Objektes ist vielmehr der Zustand der Mietsache bei Besichtigung durch den/die Auftraggeber/in oder die einzuholende Auskunft des Wohnraumanbieters.
2. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden die personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber/in gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur besseren Durchführung des Vermittlungs- und Nachweisauftrages. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet - mit Ausnahme der direkten Vertragspartner des/der Auftraggeber/in - nicht statt.
Mit Auftragserteilung ermächtigt der/die Auftraggeber/in die HomeCompany, Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse einzuholen, soweit dies zur störungsfreien Durchführung des Wohnraumnachweisvertrages wie auch des Mietvertrages notwendig ist.
3. Die Angebote sind vertraulich und nur für den Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der HomeCompany getroffen wird.
4. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend mitzuteilen. Weiterhin ist jede Verlängerung des Mietverhältnisses dem Auftraggeber mitzuteilen.
5. Infolge des Abschlusses eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich), den die HomeCompany Halle nachgewiesen oder vermittelt hat, ist der/die Auftraggeber/in verpflichtet, eine Provision in Höhe von 1,8 Monatsmieten inkl. MwSt. sofort zu zahlen.
Ausnahme: Das Objekt wird eindeutig als provisionsfrei von der HomeCompany Halle angeboten.
Ist das Objekt vom Vermieter der HomeCompany gegenüber für eine Mietdauer unter 10 Monaten angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter
10 Monaten Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 10 Monaten, so berechnet sich die Provision gemäß abgedruckter Staffelung.
Die von der HomeCompany Halle freiwillig gewährte Provisionsstaffelung für Mietverträge bis zu einer Mietdauer/Vermietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig:
a) wenn 30 Tage nach Rechnungsstellung der
Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen
ist.
b) wenn eine Verlängerung der Mietdauer und ein
daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch verschwiegen wird.
6. Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
7. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die HomeCompany. Der Anspruch der HomeCompany auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
8. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund oder infolge des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist Suhl.
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